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Honorar

Psychotherapie:

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen in voller Höhe übernommen. Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen hängt vom individuell abgeschlossenen Vertrag ab.
Nach den ersten Sitzungen erfolgt die Antragstellung an die Krankenkassen, wobei der Therapeut in der Regel verpflichtet ist, die Notwendigkeit der Durchführung einer Psychotherapie zu prüfen und dies in einem Bericht an einen unabhängigen Gutachter darzulegen.
Für Selbstzahler bleiben die Formalitäten einer Antragstellung aus. Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Coaching:

Die Kosten für Coachings werden von den Krankenkassen nicht übernommen, da Coaching keine Behandlung einer Erkrankung umfasst. Die Kosten sind deshalb hierfür selbst zu tragen. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Paartherapie:

Paartherapie ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen nicht enthalten und wird auch von privaten Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Die Kosten für eine Paartherapie sind deshalb selbst zu tragen. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

diplom-psychologinnen
rita maier und susanne rosenthal
psychologische psychotherapeutinnen

verhaltenstherapie
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einzel- und gruppentherapien

fürther str. 26 - 90587 veitsbronn
tel 0911-97795100
fax 0911-97795101